Eine Betriebsrente, die angeboten und auch verstanden wird.

Betriebliche Altersvorsorge, die zu Ihrem Unternehmen passt - mit klarer Finanzierung, verständlicher Mitarbeiterkommunikation und Prozessen, die auch nach der Einführung funktionieren.

Konzeptprüfung

Mitarbeiterkommunikation

Digital unterstützte Prozesse

Laufende Betreuung

Für neue und bestehende bAV-Konzepte


Vorsorge ermöglichen

Ein passendes Angebot für den langfristigen Aufbau zusätzlicher Altersversorgung schaffen.


Arbeitgeberleistung sichtbar machen

Der Wert von Zuschuss und Versorgung verständlich kommunizieren.


Prozesse beherrschbar halten

Eintritte, Änderungen und Austritte klar und dauerhaft organisieren.

Finanzierung als herzstück

Drei Wege. Ein Konzept, das zu ihnen passen muss.

Wählen sie eine Variante, um die grundsätzliche Logik zu verstehen. Die konkrete Ausgestaltung hängt von ihren Zielen, Vereinbarungen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Sie finanzieren die Vorsorge Ihrer Beschäftigten.

Gestalten Sie die betriebliche Altersvorsorge als zusätzliche Arbeitgeberleistung. So stärken Sie Ihre Positionierung als attraktiver Arbeitgeber und schaffen einen klar erkennbaren Mehrwert.

  • Planbare Beiträge je beschäftigter Person
  • Attraktive und klar kommunizierbare Zusatzleistung
  • Transparente Regelungen zu Anspruch und Unverfallbarkeit

warum bav-konzepte oft nicht wirken

Ein Vertrag ist schnell eingerichtet. Ein gutes System nicht.

Mitarbeitende verstehen das Angebot nicht.
Nutzen, Kosten und Auswirkungen bleiben abstrakt.
Der Arbeitgeberbeitrag wird kaum wahrgenommen.
Ein wertvoller Benefit bleibt kommunikativ unsichtbar.
Altverträge liegen ungeordnet nebeneinander.
Regeln, Anbieter und Zuschüsse werden unübersichtlich.
Ein- und Austritte erzeugen Aufwand.
HR fehlen klare Zuständigkeiten und Abläufe.
Beratung endet nach dem Abschluss.
Spätere Änderungen und Fragen bleiben beim Unternehmen
Die Lösung passt nicht zur Personalstrategie.
Produkt und Unternehmensziel wurden getrennt betrachtet.

die lösung

Aus einzelnen Verträgen wird ein Versorgungskonzept.

Wir verbinden fachliche Gestaltung mit Kommunikation und laufenden Prozessen

Konzept- und Bestandsprüfung

Ziele, Zusagen, Finanzierung und vorhandene Verträge verstehen.

Versorgungsrahmen vorbereiten

Teilnahme, Zuschüsse und Abläufe strukturieren und die rechtliche Ausgestaltung mit den zuständigen Fachstellen abstimmen.

Mitarbeitende verständlich informieren

Entscheidungen ermöglichen, ohne zu überfordern.

Digitale Prozesse koordinieren

Unterlagen, Änderungen und laufende Vorgänge digital unterstützen.

Langfristig persönlich begleiten

Ansprechbar bleiben, wenn sich Menschen oder Rahmenbedingungen ändern.

aus sicht der mitarbeitenden

So wird aus Information eine bewusste Vorsorgeentscheidung.

1

Verstehen

Ihre Beschäftigten erfahren, welche Vorsorgelösung Sie anbieten und welche Vorteile damit verbunden sind.

2

Einordnen

Beiträge, Leistungen und persönliche Auswirkungen werden verständlich und transparent dargestellt.

3

Entscheiden

Ihre Beschäftigten können Teilnahme und Beitrag auf einer fundierten Grundlage wählen.

4

Überblick behalten

Unterlagen, Beiträge und Änderungen bleiben für Ihre Beschäftigten jederzeit nachvollziehbar.

5

Begleitet bleiben

Auch bei Veränderungen und neuen Lebensphasen erhalten Ihre Beschäftigten verlässliche Orientierung.

bav-bestandscheck

Schon Verträge vorhanden?

Dann prüfe ich, ob Ihre bestehende Versorgung noch zu Unternehmen, Belegschaft und aktuellen Prozessen passt.

Versorgungsordnung

Sind Regeln und Zusagen eindeutig?

Zuschuss & Finanzierung

Ist die Logik korrekt und verständlich?

Anbieter & Verträge

Passen Leistungen, Kosten und Struktur?

Prozesse & Kommunikation

Funktioniert die bAV für HR und Team?

recht und förderung kompakt

Wichtige Rahmenbedingungen im Blick.

Entgeltumwandlung

Beschäftigte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen künftiges Entgelt für bAV verwenden; tarifliche Regelungen können zu beachten sein.

Arbeitgeberzuschuss

Bei bestimmten Durchführungswegen sind grundsätzlich 15 % vorgesehen, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Besonderheiten sind individuell zu prüfen.

Entgeltumwandlung

Beschäftigte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen künftiges Entgelt für bAV verwenden; tarifliche Regelungen können zu beachten sein.

Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Ausgestaltung sollte durch die zuständigen Fachstellen geprüft werden.

der nächste schritt

Wird ihre bAV nur angeboten - oder wirklich verstanden und genutzt?

Starten Sie mit einem unverbindlichen Konzept-Check für

eine betriebliche Altersvorsorge, die langfristig funktioniert.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Was Arbeitgeber vor der Einführung wissen möchten.

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge – auch bAV, Betriebsrente oder betriebliche Altersversorgung – ist eine über den Arbeitgeber organisierte zusätzliche Altersvorsorge. Sie kann vom Arbeitgeber, durch Entgeltumwandlung oder gemeinsam finanziert werden.

Haben Mitarbeitende Anspruch auf Entgeltumwandlung?

Rentenversicherungspflichtige Beschäftigte haben grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil ihres künftigen Entgelts für betriebliche Altersvorsorge zu verwenden. Bei tarifgebundenem Entgelt ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Tarifvertrag eine Entgeltumwandlung zulässt. Die konkrete Durchführung wird mit dem Arbeitgeber vereinbart.

Muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen?

Bei Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ist grundsätzlich ein Zuschuss von 15 % vorgesehen, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart. Die tatsächliche Höhe sowie tarifliche Besonderheiten sind zu prüfen.

Welche Durchführungswege gibt es?

Zu den Durchführungswegen gehören Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Wir vergleichen ihre organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen für euer Unternehmen.

Ist eine bAV auch für kleine Unternehmen sinnvoll?

Ja. Entscheidend sind ein angemessener Verwaltungsaufwand, klare Regeln und ein Konzept, das zur Teamgröße und Personalstruktur passt.

Wie wird die bAV steuerlich und sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Beiträge können je nach Durchführungsweg und innerhalb gesetzlicher Grenzen steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich begünstigt sein. Bei sozialversicherungsfreier Entgeltumwandlung kann sich das beitragspflichtige Entgelt reduzieren. Das kann unter anderem Auswirkungen auf die spätere gesetzliche Rente und gegebenenfalls auf weitere Sozialleistungen haben. Leistungen aus der bAV können später steuer- sowie kranken- und pflegeversicherungspflichtig sein. Die konkrete Wirkung hängt von der individuellen Situation ab und sollte fachlich geprüft werden.

Kann Berufsunfähigkeitsschutz integriert werden?

Je nach Konzept und Anbieter sind zusätzliche Risikoabsicherungen möglich. Leistungen, Gesundheitsprüfung, Kosten und Folgen bei einem Arbeitgeberwechsel müssen gesondert geprüft werden. Eine BU ist kein automatischer Bestandteil jeder bAV.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Je nach Zusage, Durchführungsweg und Vertrag kommen Übertragung, Fortführung, Beitragsfreistellung oder eine neue Versorgung infrage. jampai unterstützt dabei, die Möglichkeiten des konkreten Vertrags einzuordnen; rechtliche oder steuerliche Detailfragen werden mit den zuständigen Fachstellen abgestimmt.

Wie viel Verwaltungsaufwand entsteht?

Der Aufwand hängt von Konzept, Anbieter und HR-Prozessen ab. jampai strukturiert Einführung und Betreuung und unterstützt digital bei Unterlagen sowie bei Eintritten, Änderungen und Austritten.

Kann jampai eine bestehende bAV prüfen?

Ja. Wir erfassen Versorgungsordnung, Finanzierung, Zuschusslogik, Anbieter, Kosten, Prozesse und Kommunikation und zeigen transparent, wo fachlicher oder organisatorischer Handlungsbedarf besteht. Rechtliche und steuerliche Bewertungen werden mit den zuständigen Fachstellen abgestimmt.

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